[Ger-Poland-Volhynia] Re: "Deutsche Volksliste"

Gerhard König gk_eisenach at web.de
Sun Apr 13 02:20:29 PDT 2003


Hello Lonnie,

> father
the father is in the German language: der Vater.

> "Deutsche Volksliste"
After WW2 - in the years from 1945 to 1950 - 3,5 million Germans leaved the country Poland as a result of the decisions "Potsdamer Abkommen". Ca. 1,7 million Germans lived in Poland after 1950, most of them in Upper-Silesia.
This list was written from the Polish authorities with the first entries during the WW2. It was a difference: Germans or Polish peoples with German nationality and Germans with Polish nationality. The persons in this list had the opportunity to rehabilitation. If the persons not applied for rehabilitation, the Polish authorities dispossessed or captivated this persons such as the Germans with German nationality.

The origin article from the "Federal central office for political education" you can read in the appendix.

Gerhard

-------------- appendix in German ----------------

Bundeszentrale fuer politische Bildung
spring: http://www.bpb.de/publikationen/

Ausweisungen 19451950

In diesen Jahren der Rechtlosigkeit zogen viele Deutsche die Flucht einem Leben als Fremde in der Heimat vor. Selbst die Ausweisung erschien manchen als das kleinere uebel. Aufgrund der Potsdamer Beschluesse wurden zwischen 1945 und Ende 1950 rund 3,5 Millionen Deutsche aus den neuen polnischen Grenzen ausgewiesen, teils in organisierten Sammeltransporten, teils als Einzelausreisende.

Etwa 1,7 Millionen Deutsche befanden sich 1950 noch in der Volksrepublik Polen, davon der groesste Teil in Oberschlesien.

Durch Flucht und Vertreibung der Deutschen und Zuwanderung von Polen aus Zentral- und dem nunmehr sowjetischen Ostpolen aenderten sich die Bevoelkerungsverhaeltnisse. Die polnischen Zuwanderer uebernahmen nicht nur verlassene Haeuser, sondern vertrieben auch verbliebene Deutsche von Haus und Hof.

Die polnischen Behoerden stuetzten sich bei ihren Massnahmen zur Diskriminierung und Entrechtung der Deutschen auf bereits waehrend des Krieges erlassene Sondergesetze, die durch ihre Dehnbarkeit Willkuer und Kollektivbestrafung beguenstigten. Sie bedeuteten fuer die betroffenen Deutschen Enteignung und Ausweisung aus dem polnischen Staatsgebiet. Urspruenglich nur fuer das Gebiet Vorkriegspolens bestimmt, wurden sie auch in den Oder-Neisse-Gebieten angewendet.

Allerdings unterschied man zwischen Volksdeutschen, also ehemaligen polnischen Staatsangehoerigen deutscher Nationalitaet, und Reichsdeutschen deutscher oder polnischer Nationalitaet. Die waehrend des Krieges in die Deutsche Volksliste Aufgenommenen sowie die Angehoerigen des Schwebenden Volkstums hatten die Moeglichkeit einer Rehabilitierung. Wer keine Rehabilitierung beantragte oder abgelehnt wurde, wurde wie die Reichsdeutschen interniert und enteignet. 



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